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Vier Scheine in Reihe3




















































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Änderung der Beitragsordnung des Tauber-Franken e.V.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 19. Februar 2010

Die Beitragsordnung wurde in folgenden Punkten geändert:

  • Wegfall Marken
  • Scheine haben Dauergültigkeit

Hier der Vergleich der neuen und der alten Beitragsordnung des Tauber-Franken e.V..

Beitragsordnung neu

Beitragsordnung alt

Die Fördermitgliedschaft ohne Stimmrecht beim Tauber-Franken e.V. ist beitragsfrei.
Ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht, die Ihren Beitritt schriftlich erklärt haben, zahlen jeweils zum 15.April jeden Jahres folgenden Beitrag:

Jahresbeitrag für Einzelmitglieder und juristische Personen

60 €

Ermäßigter Jahresbeitrag für Nichterwerbstätige und gemeinnützige Vereine

30 €

Familienmitgliedschaft

90 €

Der Regionalbeitrag (Rücktauschgebühr beträgt 3 % incl. Umsatzsteuer (bei über
17.000 € Jahresumsatz des Vereins)). Der TAUBERFRANKEN-Gutschein hat eine Laufzeit von 12 Monaten und wird dann durch das Aufkleben einer Verlängerungsmarke (Jahresmarke, die 2% des Nennwertes incl. der Umsatzsteuer kosten), um weitere 12 Monate verlängert.

Gemeinnützige Vereine und gemeinwohl orientierte Einrichtungen, die Mitglied des Tauber-Franken e.V. sind, erhalten jeweils Anfang eines neuen Jahres die Einnahmen aus dem Verkauf der Verlängerungsmarken des voran gegangenen Jahres. Die Einnahmen werden anteilig an die Vereine aufgeteilt, entsprechend der Höhe des Euro-Umtausches der Personen, die damit einen bestimmten Verein bzw. eine Einrichtung fördern wollen. Die Zuwendungen an die gemeinnützigenV ereine und Einrichtungen werden grundsätzlich in TAUBERFRANKEN abgegolten. Der Regionalbeitrag (Rücktauschgebühr) wird für Marketingmaßnahmen der Anbieter verwendet.

Die Fördermitgliedschaft ohne Stimmrecht beim Tauber-Franken e.V. ist beitragsfrei.
Ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht, die Ihren Beitritt schriftlich erklärt haben, zahlen jeweils zum 15.April jeden Jahres folgenden Beitrag:

Jahresbeitrag für Einzelmitglieder und juristische Personen

60 €

Ermäßigter Jahresbeitrag für Nichterwerbstätige und gemeinnützige Vereine

30 €

Familienmitgliedschaft

90 €

Der Regionalbeitrag (Rücktauschgebühr beträgt
3 % incl. Umsatzsteuer (bei über 17.000 € Jahresumsatz des Vereins)). Der TAUBERFRANKEN-Gutschein hat eine Laufzeit von 3 Monaten und wird dann maximal 3 Mal durch das Aufkleben von Verlängerungsmarken, die 2% des Nennwertes incl. Umsatzsteuer kosten, verlängert.
Zum Ende des Kalenderjahres wird der Umlauf der Gutscheine beendet und es besteht die Möglichkeit, die abgelaufenen Gutscheine einzutauschen, danach werden die Gutscheine ganz ungültig.

Gemeinnützige Vereine und gemeinwohl orientierte Einrichtungen, die Mitglied des Tauber-Franken e.V. sind, erhalten jeweils Anfang eines neuen Jahres die Einnahmen aus dem Verkauf der Verlängerungsmarken des voran gegangenen Jahres. Die Einnahmen werden anteilig an die Vereine aufgeteilt, entsprechend der Höhe des Euro-Umtausches der Personen, die damit einen bestimmten Verein bzw. eine Einrichtung fördern wollen. Die Zuwendungen an die gemeinnützigenV ereine und Einrichtungen werden grundsätzlich in TAUBERFRANKEN abgegolten. Der Regionalbeitrag (Rücktauschgebühr) wird für Marketingmaßnahmen der Anbieter verwendet.